Ihr Kind wird durch die gesetzliche Schüler Unfallversicherung geschützt.
Dieser Schutz besteht: > auf dem Weg von Zuhause zur Schule
> zwischen und während den Unterrichtszeiten
> während Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes (z.B. Exkursionen)
> während der GTA’s
Es empfiehlt sich zusätzlich eine private Unfallversicherung für Ihr Kind abzuschließen.
Achtung: Der Schulweg Ihres Kindes unterliegt der elterlichen Aufsichtspflicht!
Die Schule kommt nicht für Schäden am privaten Eigentum der Kinder auf.
Es empfiehlt sich daher eine private Haftpflichtversicherung für Ihr Kind abzuschließen.
Tipps: Geben Sie Ihrem Kind keine wertvollen Dinge mit in die Schule. Sehen Sie wenn möglich auch davon ab, Ihrem Kind größere Summen an Bargeld mit in die Schule zu geben. Versehen Sie bestenfalls alle persönlichen Dinge Ihres Kindes mit dem Namen.
Der Antrag muss von Ihnen schriftlich, unter genauer Angabe der Gründe, formuliert und an die Klassenleitung (bei bis zu 3Tagen) oder Schulleitung übergeben werden.
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